Wir sind ein dynamisches Team, welches mithilfe von individuellen Fachkenntnissen gemeinsam mit Ihnen die Zukunft ihres Unternehmens mitgestaltet. Dazu stellen wir Ihnen unsere umfassende Beratung in allen steuerlichen, bilanziellen und betriebswirtschaftlichen Fragen zur Verfügung.
Mit unserem fachübergreifenden Ansatz unterstützen und beraten unsere Ansprechpartner:innen Sie gerne.
Wir haben den Anspruch unsere Mandant:innen stets die Bestmögliche zu Beratung und Unterstützung zu bieten. Daher analysieren wir in unseren Jahresabschlussprüfungen (HGB oder PBV) stets die einzelnen Sparten der Einrichtungen. Unsere Referententätigkeit u.a. beim NWB rundet unser Portfolio ab. Wir stehen Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite.
Das „Gemeinnützigkeitssteuerrecht“ ist eine Kombination aus den Grundlagen der Abgabenordnung und den weiteren Anforderungen der Einzelsteuergesetzte (KStG, GewStG EStG, UStG etc.). Aufgrund der Vielfalt und der mangelnden eindeutigen Gesetzeslage basiert das Gemeinnützigkeitsrecht insbesondere auf Gesetzesauslegungen durch Rechtsprechung, Anweisungen des Bundesministeriums der Finanzen und der einschlägigen Fachliteratur.
Diese stehen im ständigen Wandel und widersprechen sich teils gegenseitig. Damit Sie bei der Vielzahl der Vorschriften nicht den Überblick verlieren, geben wir Ihnen im Zuge der jährlich einzureichenden Steuererklärung stets Rückmeldungen über Neuerungen und Verbesserungspotentiale. Durch unsere Erfahrungen im Gemeinnützigkeitsrecht können wir Ihnen die Risiken und Lösungen aufzeigen.
Im Rahmen unseres ganzheitlichen Beratungsansatzes stehen wir Alten- und Pflegeheimen mit der Dr. Heilmaier & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auch bei rechtlichen Fragen zur Seite.
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft